Neuerungen in der UV-GOÄ zum 01.01.2025 inklusive Krankenhauskosten-Nebentarif

Zum Jahresbeginn 2025 gibt es in der Gebührenordnung zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) wichtige Änderungen, die Ärzten zusätzliche Vergütungsmöglichkeiten eröffnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die gesetzliche Unfallversicherung haben sich auf eine Erweiterung der abrechenbaren Leistungen geeinigt, die nun auch zahlreiche ärztliche Bescheinigungen und Verordnungen umfassen.

So war z.B. bisher die Gebührennummer 143 der UV-GOÄ ausschließlich für das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgesehen. Ab Januar 2025 kann diese Gebührennummer nun auch für andere Bescheinigungen und Verordnungen, wie beispielsweise für häusliche Krankenpflege, verwendet werden. Diese Regelung bietet Ärzten eine neue Möglichkeit, ihre Leistungen im Bereich der Unfallversicherung adäquat abzurechnen.

Bescheinigungen und Verordnungen: UV-GOÄ Gebührennummer 143

  • Vergütung: 3,53 Euro pro ausgestellter Bescheinigung oder Verordnung.
  • Höchstgrenze: Maximal dreimal pro Behandlungstag und Patient abrechenbar.

 

Der dgpar-Pro-Tipp:

Stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnungsprozesse auf die neuen Regelungen der UV-GOÄ angepasst sind, um die erweiterten Möglichkeiten optimal zu nutzen.

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Einstellen in die elektronischen Patientenakte: UV-GOÄ Gebührennummer 180

Die elektronische Patientenakte wird weiter ausgebaut, um die Dokumentation und den Austausch medizinischer Informationen zu erleichtern. Ärztinnen und Ärzte können künftig die neue Gebührennummer 180 verwenden, um das Hochladen von Dokumenten wie Arztbriefen oder Unfallberichten in die ePA abzurechnen.

  • Vergütung: 5,00 Euro je Dokument
  • Frequenz: Einmal pro Quartal in der Allgemeinen oder Besonderen Heilbehandlung

Vakuumversiegelungstherapie: UV-GOÄ Gebührennummern 2018, 2019, 2020

Eine weitere Neuerung betrifft die Abrechnung der Vakuumversiegelungstherapie, einer spezialisierten Methode zur Förderung der Wundheilung. Diese Therapieoption ist besonders relevant, wenn unter Standardbedingungen keine ausreichende Heilung erzielt werden kann, etwa bei komplexen Wunden oder zusätzlichen Risikofaktoren.-

  • Nummer 2018: Pauschale für die gesamte Behandlung,

Vergütung: 97,86 Euro (Besondere Heilbehandlung)

  • Nummer 2019: Erstanlage Vakuumversiegelung

Vergütung: 42,15 Euro

  • Nummer 2020: Wechsel der Vakuumversiegelung

Vergütung: 28,85 Euro

 

Die UV-GOÄ Stand 01.01.2025 im Detail

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