Zum Jahresbeginn 2025 gibt es in der Gebührenordnung zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) wichtige Änderungen, die Ärzten zusätzliche Vergütungsmöglichkeiten eröffnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die gesetzliche Unfallversicherung haben sich auf eine Erweiterung der abrechenbaren Leistungen geeinigt, die nun auch zahlreiche ärztliche Bescheinigungen und Verordnungen umfassen.
So war z.B. bisher die Gebührennummer 143 der UV-GOÄ ausschließlich für das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgesehen. Ab Januar 2025 kann diese Gebührennummer nun auch für andere Bescheinigungen und Verordnungen, wie beispielsweise für häusliche Krankenpflege, verwendet werden. Diese Regelung bietet Ärzten eine neue Möglichkeit, ihre Leistungen im Bereich der Unfallversicherung adäquat abzurechnen.
Der dgpar-Pro-Tipp:
Stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnungsprozesse auf die neuen Regelungen der UV-GOÄ angepasst sind, um die erweiterten Möglichkeiten optimal zu nutzen.
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Die elektronische Patientenakte wird weiter ausgebaut, um die Dokumentation und den Austausch medizinischer Informationen zu erleichtern. Ärztinnen und Ärzte können künftig die neue Gebührennummer 180 verwenden, um das Hochladen von Dokumenten wie Arztbriefen oder Unfallberichten in die ePA abzurechnen.
Eine weitere Neuerung betrifft die Abrechnung der Vakuumversiegelungstherapie, einer spezialisierten Methode zur Förderung der Wundheilung. Diese Therapieoption ist besonders relevant, wenn unter Standardbedingungen keine ausreichende Heilung erzielt werden kann, etwa bei komplexen Wunden oder zusätzlichen Risikofaktoren.-
Vergütung: 97,86 Euro (Besondere Heilbehandlung)
Vergütung: 42,15 Euro
Vergütung: 28,85 Euro
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Unser Team Medizin der dgpar GmbH steht Ihnen zur Verfügung und beantwortet Ihre Fragen zur privatärztlichen Abrechnung nach GOÄ schnell und kostenfrei. Buchen Sie einfach Ihren Wunschtermin direkt im Kalender unserer GOÄ-Experten.