Die Diskussion um die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) hat jüngst einen wichtigen Meilenstein erreicht. Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) einigten sich auf ein neues Gebührenmodell, das dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorliegt. Der Entwurf enthält etwa 5.500 Gebührenpositionen und sieht eine Erhöhung des finanziellen Gesamtvolumens um bis zu 13,2 % vor, was einer Steigerung von rund 1,9 Milliarden Euro entspricht.
Ein wesentlicher Bestandteil der GOÄ-Reform ist die Abschaffung der bisherigen mehrfachen Gebührensätze wie dem 2,3- oder 3,5-fachen Satz. Künftig soll jede ärztliche Leistung einen festen Preis haben, der durch Zuschläge für besonders komplizierte Fälle ergänzt werden kann. Die sprechende Medizin soll dabei besser vergütet werden, während technische Leistungen in einigen Fachgebieten reduziert werden.
Während zahlreiche ärztliche Berufsverbände den Entwurf der GOÄneu begrüßen, gibt es auch erhebliche Kritik. So hat der Berufsverband der Deutschen Radiologie moniert, dass die vorgeschlagene Novelle nicht den Absprachen entspreche, die mit der Bundesärztekammer (BÄK) getroffen wurden. Besonders problematisch sei die geplante Kürzung technischer und diagnostischer Leistungen, die ein Minus von bis zu 29 % bedeuten könnte.
Zusätzlich hat der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) fristgerecht Einspruch gegen die neue Gebührenordnung eingelegt. Der Verband kritisiert, dass das ihnen zur Verfügung stehende Zeitfenster für die Revision des Entwurfs zu kurz gewesen sei, um eine angemessene Analyse vorzunehmen und die Unterschiede zwischen der alten und der neuen GOÄ angemessen zu bewerten. Besonders die Diskrepanz zwischen der „arzteigenen GOÄ“ und der GOÄneu sei erklärungsbedürftig. Laut ersten Einschätzungen könnte die Vergütung in den Kapiteln Geburtshilfe und Gynäkologie um bis zu 48 % gesenkt werden.
Zudem beanstandet der BVF, dass die Bundesärztekammer die Verbände nicht ausreichend in den Prozess eingebunden habe. Der Verband wird die Novelle weiter in seinen Gremien beraten, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Ob der Entwurf der neuen GOÄ in Kraft tritt, hängt von der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium ab. Jedoch gibt es bereits Hinweise auf Verzögerungen, da ein Clearingverfahren zur Klärung offener Fragen eingeleitet wurde.
In diesem Verfahren sollen alle betroffenen ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften eingebunden werden. Ziel ist es, vor dem Deutschen Ärztetag im Mai 2025 in Leipzig eine einheitliche Haltung der Ärzteschaft zu entwickeln. Trotz Fortschritten bleibt die politische Realität bestehen, dass die Novelle von einer Einigung zwischen Ärzteschaft und PKV-Verband abhängig ist.
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