Injektionen und Impfungen sind ein essenzieller Bestandteil der medizinischen Versorgung, sowohl in der Prävention als auch in der Therapie. Doch wie lassen sich diese Leistungen korrekt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten GOÄ-Ziffern und praxisnahe Tipps, um Fehler zu vermeiden und die Abrechnung zu optimieren.
Während Injektionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oft in Pauschalen integriert sind, bieten sie im GOÄ-Abrechnungssystem ein erhebliches Potenzial. Hier werden Injektionen als Einzelleistungen honoriert.
Hier ein Überblick über die gebräuchlichsten Ziffern:
Die GOÄ Ziffer 252 kann mehrfach abgerechnet werden, wenn zwei unterschiedliche, nicht mischbare Substanzen oder dieselbe Substanz an verschiedenen Körperstellen injiziert wird.
Hier ist zusätzlich zu beachten, dass bei einer Mehrfachberechnung die Injektion mehrerer Medikamente nicht über dieselbe Kanüle verabreicht werden darf.
Um Rückfragen und Beanstandungen durch Versicherungen zu vermeiden, ist es wichtig, die Behandlung sorgfältig zu dokumentieren. Hierzu gehört unter anderem, die entsprechende Körperstelle, an der eine Injektion durchgeführt wurde, zu benennen. Zudem sollte an eine patientenbezogene Begründung bei einer evtl. möglichen Faktorsteigerung gedacht werden.
Ein Beispiel aus der Praxis: Bei einer Patientin erfolgt zunächst eine Vitamin-B12-Injektion intramuskulär und anschließend eine Lokalanästhesie. Beide Injektionen können abgerechnet werden, sofern sie nicht miteinander vermischt sind.
Nicht alle Injektionen werden mit den Standardziffern abgerechnet. Für spezifische Anwendungen gelten höhere Bewertungen.
Ergänzend hier noch eine Übersicht über weitere Injektionsziffern, die auch nach GOÄ abgerechnet werden dürfen:
GOÄ Ziffer 254: Injektion intraarteriell (80 Punkte 4,66 €)
GOÄ Ziffer 255: Injektion intraartikulär/ perineural (95 Punkte 5,54 €)
GOÄ Ziffer 256: Injektion in den Periduralraum (185 Punkte 10,78)
GOÄ Ziffer 261: Einbringung Arzneimittel in einen parentalen Katheter (30 Punkte 1,75 €)
GOÄ Ziffer 375: Schutzimpfung intramuskulär oder subkutan (80 Punkte 4,66 €)
GOÄ Ziffer 376: Schutzimpfung oral (80 Punkte 4,66 €)
GOÄ Ziffer 377: Zusatzinjektion bei Parallelimpfung (50 Punkte 2,91 €)
GOÄ Ziffer 378: Simultanimpfung passiv und aktiv gegen Wundstarrkramp (120 Punkte 6,99 €)
✅ Tipp: Nutzen Sie Steigerungsfaktoren bei erschwerten Bedingungen, um den Zeitaufwand angemessen zu dokumentieren. Mögliche Gründe für die Anwendung eines höheren Steigerungsfaktors sind dabei:
Um Beanstandungen durch die Krankenkassen und damit erhöhten Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sollten Sie folgende Fehlerquellen beachten:
Um Injektionen rechtssicher und GOÄ-konform abzurechnen, steht Ihnen die dgpar GmbH gerne zur Seite. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und Ihre Abrechnungen korrekt durchzuführen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Patientinnen und Patienten konzentrieren können. Denn:
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