Die Frage nach der korrekten und vollständigen Abrechnung diverser Leistungen stellt sich vielen Ärzten. Ein besonderer Fall liegt vor, wenn in einer Untersuchung der Patient oder die Patientin sowohl eine neurologische als auch eine körperliche Untersuchung erhält und beides gemäß der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ richtig abzurechnen ist. Was bei dieser Konstellation zu beachten ist, das möchten wir hier näher betrachten.
Ziffern 5, 6, 7, 8 der GOÄZiffer 5: Symptombezogene Untersuchung
Ziffer 6: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems (Augen, HNO-Bereich, Mund-Kiefer, Nieren und ableitenden Harnwege, Gefäßstatus)
Ziffer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems (Hautorgan, Stütz- und Bewegungsorgane, Brustorgane, Bauchorgane, weiblicher Genitaltrakt)
Ziffer 8: Ganzkörperstatus (nicht neben den Ziffern 5, 6, 7 und 800 GOÄ abrechenbar, entfällt daher)
Ziffer 800 der GOÄ
Ziffer 800: Eingehende neurologische Untersuchung
Festzustellen ist, dass die Ziffer 5 allein als „symptombezogene Untersuchung“ festgesetzt wurde. Hingehen sind die Ziffern 6 und 7 als „vollständige Untersuchung“ definiert.
Die Ziffern 6 und 7 unterscheiden sich in der Bezeichnung der Organsysteme und regeln zudem eindeutig, welche Art der Untersuchung durchgeführt worden sein muss, um diese abzurechnen.
Bei einer gleichzeitig durchgeführten neurologischen Untersuchung von mindestens drei Teilbereichen kommt nun die Ziffer 800 (Eingehende neurologische Untersuchung) der GOÄ zum Tragen. Die Ziffern 5 bis 7 der GOÄ sind nicht als Ausschluss aufgeführt, wonach die Kombination dieser Ziffern mit der Ziffer 800 GOÄ möglich ist, wenn sich die Leistungsbereiche nicht überschneiden.
Hingegen schließt die Ziffer 800 GOÄ die zusätzliche Abrechnung der Ziffer 8 explizit aus, da die Ziffer 8 GOÄ eine neurologische Untersuchung beinhaltet.
Die gleichzeitige Abrechnung der Ziffern 800 GOÄ neben den Ziffern 5, 6 und 7 GOÄ wird allerdings oft seitens der Kostenträger beanstandet. Eine vollständige neurologische Untersuchung bedeutet, dass Reflexe, Vegetativum, Motorik, Sensibilität, Koordination, extrapyramidales System, Hirnnerven und hirnversorgende Gefäße untersucht werden.
Für den Ansatz der Ziffer 800 wird allerdings eine eingehende und nicht die vollständige Untersuchung verlangt. Daher müssen nicht alle genannten Teilbereiche untersucht werden, wenn dafür Ziffer 800 berechnet werden soll. Wurden im aktuellen Fall mindestens drei der obigen Teilbereiche untersucht, kann die eingehende neurologische Untersuchung berechnet werden.
Bei Fragen zur privatärztlichen Abrechnung sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre privatärztlichen Leistungen vollständig und korrekt abrechnen. So sichern Sie die Erlösfähigkeit Ihrer Praxis und reduzieren Dialoge mit Kostenträgern und Patienten.
Die korrekte Privatliquidation, die die GOÄ adäquat auslegt, ist ein komplexes Feld, das viel Know-How und praktische Erfahrung erfordert. Gerade zu Beginn der niedergelassenen Tätigkeit gibt es viele offene Fragen, deren Klärung Zeit und Sorgfalt beansprucht.
Um hier kein Potenzial zu verschenken, ist das Outsourcing der Privatliquidation an eine professionelle Abrechnungsstelle wie die dgpar GmbH, die über langjährig aufgebautes Fachwissen in den verschiedensten medizinischen Fachrichtungen verfügt, eine große Hilfe.
Mit einem effizienten und professionellen Honorarmanagement können Sie nicht nur wertvolle Zeit und Ressource sparen, sondern auch Ihre Liquidität steigern, da Rechnungen schnell und beanstandungsfrei gestellt werden und die eigene Kommunikation mit den Kostenträgern entfällt. In der Regel werden Abrechnungen einer privatärztlichen Abrechnungsstelle von Patienten auch schneller beglichen.
Mit der Vorfinanzierung Ihrer Rechnungen – bis hin zur Übernahme des Risikos von etwaigen Honorarausfällen – sichert die dgpar GmbH Ihre Privatliquidation zusätzlich ab, falls Sie dies wünschen.
Über weitere interessante Informationen, Tipps und Tricks rund um die Arztpraxis und andere Unternehmen aus dem Gesundheitswesen informieren wir Sie gerne in unserem Newsletter.