Unbezahlte Arztrechnungen sind ein zunehmendes Problem im Gesundheitswesen. Wer seine Rechnungen zu spät stellt oder säumige Zahler nicht konsequent erinnert, riskiert Honorarverluste durch Verjährung oder Verwirkung. Das bedeutet: Ihr Anspruch auf Zahlung könnte unwiederbringlich verloren gehen.
Doch was bedeutet das konkret? Und wie können Sie sich davor schützen? In diesem Beitrag erfahren Sie:
✅ Wann Arztrechnungen verjähren und welche Fristen gelten
✅ Wie Sie eine Verwirkung Ihrer Honoraransprüche verhindern
✅ Welche Maßnahmen helfen, um Zahlungsausfälle zu minimieren
Mit der richtigen Strategie behalten Sie den Überblick über Ihre Forderungen – und sorgen für eine gesunde Liquidität Ihrer Praxis.
Nach § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist für privatärztliche Rechnungen drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
Beispiel:
Verjährung bedeutet nicht, dass die Forderung erlischt!
Wichtig zu wissen: Nach Ablauf der Verjährungsfrist besteht die Forderung zwar weiterhin, kann aber gerichtlich nicht mehr durchgesetzt werden.
Neben der Verjährung gibt es einen weiteren Fall, der Ihre Honorarforderung gefährden kann: die Verwirkung. Hierbei entscheidet das Gericht im Einzelfall, ob ein Arzt seine Forderung nach längerer Zeit nicht mehr durchsetzen darf, weil sich der Patient darauf verlassen konnte, dass keine Zahlung mehr eingefordert wird.
Verwirkung tritt in der Regel ein, wenn:
Gerichtsurteile zur Verwirkung:
✅ Schnelle Rechnungsstellung senkt das Risiko der Verwirkung erheblich!
Mit diesen Strategien schützen Sie sich vor Honorarverlusten:
✔ Patienten zahlen schneller, wenn die Behandlung noch präsent ist.
✔ Spätere Streitigkeiten über erbrachte Leistungen werden vermieden.
✔ Wer erst Monate später abrechnet, gefährdet seinen Zahlungsfluss.
✔ Regelmäßige Abrechnungen sichern die Liquidität.
✔ Spätestens nach 30 Tagen ohne Zahlung sollte die erste Mahnung erfolgen.
✔ Eine konsequente Mahnstrategie führt zu schnelleren Zahlungseingängen.
✔ Ein gerichtlicher Mahnbescheid unterbricht die Verjährung.
✔ Wichtig: Er muss dem Patienten vor Fristablauf zugestellt werden!
✔ Eine professionelle Abrechnungsstelle wie die dgpar übernimmt das gesamte Forderungsmanagement.
✔ Sie profitieren von rechtssicherer Abwicklung, automatisierten Mahnprozessen und höherer Zahlungstreue.
Sie möchten sich nicht länger mit unbezahlten Rechnungen herumschlagen oder Gefahr laufen, dass Ihre Honoraransprüche verwirken? Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich beraten – wir schützen Ihre Honorare!