Die steigende Anzahl von Patienten, die unangekündigt ihren Termin verpassen, stellt viele Gesundheitsdienstleister vor Herausforderungen. Ist es möglich, in solchen Fällen ein Ausfallhonorar zu verlangen? In der medizinrechtlichen Praxis ist die Berechnung von Ausfallhonoraren eine heikle Angelegenheit. Daher hat sich der Bundesgerichtshofs erstmalig mit der Abrechnung von Ausfallhonoraren beschäftigt und in seinem Urteil vom 12. Mai 2022 (Az. III ZR 78/21) Leitlinien aufgestellt, wie Ärzte und Gesundheitsdienstleister in Deutschland Ausfallhonorare rechtskonform berechnen können. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Aspekte und Überlegungen im Zusammenhang mit Ausfallhonoraren im Gesundheitswesen.
Ein Ausfallhonorar ist eine Gebühr, die von einem Patienten verlangt wird, der zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen rechtzeitig abzusagen. Dieses Instrument dient dazu, den finanziellen Verlust abzufedern, den Gesundheitsdienstleister erleiden, wenn sie geplante Termine nicht nutzen können.
Vor dem jüngsten BGH-Urteil gab es keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage. Allerdings waren sich verschiedene Amts- und Landgerichte über einige grundlegende Punkte einig:
Die schriftliche Vereinbarung eines Ausfallhonorars ist von entscheidender Bedeutung. Sie sollte klarstellen, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für den Patienten reserviert ist und dass der Termin bis zu einer bestimmten Frist abgesagt werden kann. Andernfalls wird die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt. Die Höhe des Ausfallhonorars sollte ebenfalls festgelegt sein, und die Patienten müssen dieser Regelung zustimmen.
Die Ausgestaltung einer Ausfallhonorarvereinbarung sollte wohlüberlegt sein, da verschiedene rechtliche Fallstricke lauern:
Die Berechnung eines Ausfallhonorars ist möglich, erfordert jedoch sorgfältige Vorbereitung und Abwägung. Es bietet keine Erfolgsgarantie. Gegebenenfalls sollte eine rechtliche Beratung eingeholt werden. Für Behandlungen, für die große Zeiträume und aufwändige Behandlungsmaßnahmen reserviert wurden, ist ein Ausfallhonorar möglich. Um die Integrität der Praxis zu wahren, ist jedoch eine gute Dokumentation der Behandlungsplanung und des Bewusstseins der Patienten über den eingeplanten Zeitraum wichtig.
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