Neben den oben genannten Paragrafen enthält die GOÄ noch eine Anlage. Sie ist das Gebührenverzeichnis und ist in 16 Abschnitte (A-P) strukturiert, die ärztliche Leistungen nach Behandlungsfeldern gliedern, wobei jeder Abschnitt spezifische Punktwerte für die Abrechnung definiert. Zu den Behandlungsfeldern zählen:
- Grundleistungen: Beinhalten allgemeine ärztliche Beratungen und Untersuchungen.
- Gebietsbezogene Leistungen: Spezifische Behandlungen und Untersuchungen innerhalb eines Fachgebiets, wie Chirurgie oder Labormedizin.
- Nichtgebietsgezogene Sonderleistungen: Übergeordnete Tätigkeiten wie Blutentnahmen oder das Anlegen von Verbänden.
Diese Gliederung ermöglicht eine präzise Abrechnung ärztlicher Leistungen nach Fachbereich und Tätigkeitsart.
Unser Tipp: Auslagerung der privatärztlichen Abrechnung an die dgpar GmbH
Um eine adäquate Abrechnung für die erbrachten Leistungen zu erzielen, müssen Ärztinnen und Ärzte die Paragraphen der GOÄ und die darin beschriebenen Spielräume korrekt auslegen. Dazu gehört die Wahl eines Steigerungsfaktors, der für ärztliche Leistungen zwischen dem 1,0- und 3,5-fachen Satz und für technische Leistungen zwischen dem 1,0- und 2,5-fachen Satz liegt und mit einem kurzen, auf den Einzelfall zutreffenden Text, belegt werden muss.
Wenn Sie sich von administrativem Aufwand durch Ihre privatärztliche Abrechnung entlasten möchten, sprechen Sie und gerne an.