Herausforderungen bei der Abrechnung von Handheld-Ultraschallgeräten

Innovationen halten in der Medizintechnik-Branche ebenso Einzug, wie in anderen Bereichen der Medizin. Innovation und sogar Disruption findet vor allem in der Ultraschalldiagnostik statt. Daher möchten wir Ihnen im heutigen Interview mit Christoph Bartram, Geschäftsführer der Medizinio GmbH, die neuartigen Handheld-Ultraschallgeräte näher vorstellen. Handheld-Geräte sind vollständige Ultraschallgeräte, nur wesentlich kompakter: die gesamte Technik ist in einem etwa smartphone-großen, meist kabellosen Schallkopf verbaut und lässt sich zur Darstellung der Ultraschallbilder mit einem kompatiblen Smartphone oder Tablet koppeln. Handheld-Experte Christoph Bartram, erklärt im folgendem Interview mit dgpar zudem, worauf es bei der Abrechnung von Untersuchungen mit diesen Geräten ankommt und welche Herausforderungen sich ergeben können.

dgpar: Herr Bartram, was genau verbirgt sich hinter Handheld-Ultraschallgeräten?

Christoph Bartram: Mobile Handheld Ultraschallgeräte sind kleine, tragbare Handgeräte, die über WiFi, Bluetooth oder USB-Kabel mit einem Smartphone oder Tablet verbunden werden. Auf dem Endgerät muss die dazugehörige App des Herstellers installiert sein, damit Schallkopf und Smartphone miteinander kommunizieren können . Ebenso können über die App diverse Funktionen, wie z. B. die Auswahl des Bildgebungs-Modus, gesteuert werden.Trotz der kompakten Bauform können Handheld-Ultraschallgerät als vollständiges Sonographiegerät eingesetzt werden. Handheld Ultraschallgeräte bieten eine enorm hohe Mobilität und lassen sich bspw. ideal am POC (Point Of Care), bei Hausbesuchen, in der Notfall- und Sportmedizin, aber auch im Veterinärbereich einsetzen.

Diese Vorteile bieten Handheld-Ultraschallgeräte für die Diagnostik

dgpar: Was sind die größten Vorteile von Handheld-Geräten?

Christoph Bartram: Zum einen bieten die Geräte eine enorme Mobilität, da Sie aufgrund der geringen Größe und des leichten Gewichts komfortabel in die Kittel- oder Jackentasche passen. Aus diesem Grund werden sie auch als “Stethoskop der Zukunft” bezeichnet. Außerdem hat sich die Bildqualität, sowie der Funktionsumfang der Geräte über die letzten Jahre deutlich verbessert, sodass eine schnelle Diagnose möglich ist. Die präklinische Diagnose im Rettungswagen oder -Hubschrauber verschafft dem Patienten wertvolle Zeit, da das Krankenhaus-Personal daraus alle notwendigen Vorkehrungen noch vor Eintreffen des Patienten treffen kann.

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Das gilt es bei der Abrechnung von Untersuchungen mit Handheld-Ultraschallgeräten zu beachten (GOÄ und EBM)

dgpar: Wie können Ärzt:innen die Untersuchungen abrechnen?

Christoph Bartram: Untersuchungen mit einem Handheld-Ultraschallgerät werden mit den selben Abrechnungsziffern abgerechnet, wie Untersuchungen mit einem herkömmlichen Stand- oder Laptop-Gerät. Eine klassische Sonographie der Schilddrüse wird beispielsweise nach GOÄ mit der Abrechnungsziffer 417 mit 210 Punkten abgerechnet, nach EBM mit der Ziffer 33012 mit 77 Punkten. Der große Unterschied liegt in der Zulassung des Gerätes. Für Abrechnungen im privatärztlichen oder veterinären Bereich nach GOÄ oder GOT ist die Abrechnung kein Problem, bei der Abrechnung von gesetzlich Versicherten kann es bei der Abrechnung je nach KV zu Problemen kommen.

dgpar: Was macht die Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen nach EBM so schwierig?

Christoph Bartram: Während die Anforderungen an das Ultraschallgerät bei privaten Krankenversicherungen relativ liberal gestaltet sind, haben die jeweiligen KVen genaue und strikte Vorgaben, die ein Gerät erfüllen muss. Dadurch soll ein definierter Qualitätsstandard der Untersuchung sichergestellt werden. Häufig bedeutet das jedoch auch, dass neue Technologien aufgrund der Regularien nicht oder nur schwierig abgerechnet werden können. Bei Handheld-Ultraschallgeräten liegt die Schwierigkeit bei der Abrechnung nach EBM in dem mobilen Endgerät. Um eine Zulassung für die KV zu bekommen, müssen sowohl Sonde, als auch alle dazugehörigen Produkte als Medizinprodukt zertifiziert sein. Da ein handelsübliches Smartphone oder Tablet diese Anforderungen nicht erfüllt, wird es im Regelfall schwierig, das Handheld bei der KV anzumelden.”

dgpar: Gibt es Unterschiede bei der Abrechnung zwischen den einzelnen KVen?

Christoph Bartram: Ja, die gibt es. Derzeit unterscheiden sich die KVen in der Bereitschaft Handheld-Ultraschallgeräte zuzulassen enorm. Während einige KVen bereits in der Vergangenheit eine Anmeldung mit einem handelsüblichen Smartphone genehmigt haben, muss das bei der Anmeldung bei einer anderen KV nicht unbedingt der Fall sein. Manche Hersteller versuchen der Problematik entgegenzuwirken, in dem Sie mit einem Hersteller von medizinischen Tablets oder Smartphones kooperieren und das Handgerät inkl. Tablet gegen Aufpreis vertreiben. So sind dann sowohl die Sonde, als auch das Tablet anerkannte Medizinprodukt und eine Anmeldung bei der KV wird deutlich leichter.”

 

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Bei Fragen zur privatärztlichen Abrechnung sprechen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unsere GOÄ-Live Sprechstunde dort beraten wir Sie gerne, wie Sie Ihre privatärztlichen Leistungen vollständig und korrekt abrechnen. So sichern Sie die Erlösfähigkeit Ihrer Praxis und reduzieren Dialoge mit Kostenträgern und Patienten.

 

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dgpar: Was müssen Ärzt:innen tun, um ihr Gerät bei einer KV anzumelden?

Christoph Bartram: Zum einen müssen die technischen Anforderungen der KBV erfüllt werden. Zum anderen muss für die Sonographie-Abrechnung zusätzlich eine Zusatzvereinbarung der regional verantwortlichen KV vom Hersteller oder Händler für das Gerät ausgefüllt werden. Die Vereinbarungen unterscheiden sich leicht von Bundesland zu Bundesland. In manchen Bundesländern muss z. B. nicht nur der Hersteller die Vereinbarung unterschreiben, sondern auch der Benutzer, also letztendlich der Arzt selbst. Nutzen Sie das Handheld-Ultraschallgerät mit einem Tablet oder Smartphone, das als Medizinprodukt gilt, erhöhen Sie die Chance auf die Anerkennung der Krankenkasse.

dgpar: Glauben Sie, dass die Abrechnung nach EBM in Zukunft einfacher werden wird?

Christoph Bartram: Ich denke, dass sich irgendwann auch die gesetzlichen Krankenkassen tiefgreifender mit der Thematik Handheld-Ultraschall beschäftigen müssen, um eine einheitliche Regelung für die Abrechnung von Handhelds zu definieren. Die Technologie schreitet immer weiter voran und gewinnt immer mehr an Popularität, auch unter deutschen Ärzt:innen. Früher oder später wird der Marktanteil so signifikant hoch sein, dass eine Regelung sich nicht mehr aufschieben lässt. Bis dahin stehen wir unseren Kund:innen mit unserer Expertise zur Seite und helfen auch bei Fragen rund um die Abrechenbarkeit von Untersuchungen mit Handheld Ultraschallgeräten.

Fazit: Der Einsatz von Handheld-Ultraschallgeräten nimmt zu und wird auch die Abrechnungsvorgänge vereinfachen

Handheld-Ultraschallgeräte lassen sich heute schon ideal in Bereichen einsetzen, in der Mobilität eine große Rolle spielt, wie z. B. in der Notfallmedizin oder bei Hausbesuchen. Sie eignen sich aber auch für den Einsatz am POC (Point Of Care), in der Sportmedizin und im Veterinärbereich. Während sich die Untersuchungen mit diesen vergleichsweise neuen Geräten heute schon problemlos bei Selbstzahlern oder Privatversicherten abrechnen lassen, hinkt die Abrechnung nach EBM immer noch etwas hinterher. Da die Geräte immer mehr Leistung zu einem geringen Preis bieten, erfreuen sich Handhelds allerdings heute schon großer Beliebtheit. Je höher der Marktanteil dieser Mini-Ultraschallgeräte wird, desto wahrscheinlicher wird es sein, dass auch die gesetzlichen Krankenkassen einfachere Abrechnungsvorgänge etablieren werden.

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Zur Person

Christoph Bartram ist Geschäftsführer der Medizinio GmbH. Die Medizinio GmbH erleichtert Ärztinnen und Ärzten die Beschaffung von Medizintechnik und Praxissoftware und ist mit den Portalen www.medizinio.de und www.medizintechnikmarkt.de bereits führender Anbieter im deutschsprachigen Raum.

Medizinio hilft Ärztinnen und Ärzten kostenlos dabei, unkompliziert und transparent die passende Technik für ihre Ansprüche zu finden. Dafür füllen Ärzt:innen im ersten Schritt das entsprechende Anfrageformular mit ihren persönlichen Vorstellungen aus. Anschließend werden die Anfragen telefonisch von den Medizinio-Experten verifiziert und weitere Details aufgenommen. Parallel dazu schlägt der Algorithmus bereits bis zu zwei passende Partner vor, die im Nachgang an das Gespräch unverbindliche und kompetitive Angebot an die Ärzt:innen schicken.

Mit einem jungen und starken Team und verbessert Medizinio seinen Service für Ärzte mit jedem Tag. Die Büros liegen im Herzen Hannovers und in Berlin.

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