ACP- oder PRP-Infiltrationen, Osteopathie oder Chiropraktik, Lasertherapien und vieles mehr. Die Liste der modernen Möglichkeiten zur Diagnostik und Therapie ist lang.
Bietet ein Arzt diese Leistungen einem Kassenpatienten an, ist dem Patienten völlig klar, dass es sich hierbei um sogenannte Selbstzahler-Leistungen handelt, und er unterzeichnet eine entsprechende Honorarvereinbarung.
Die Problematik liegt hierbei auf der Hand.
Zum einen ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zuletzt 1996 novelliert worden und somit völlig veraltet. Ein Großteil der fortschreitenden medizinischen Leistungen sind in dieser noch gar nicht verankert, was die Änderung einer Gebührenposition in eine sogenannte Analogie nötig macht.
Zum anderen sind allerdings häufig genau diese Analogien nicht im Erstattungskatalog der Tarife der Krankenversicherungen beinhaltet oder die Versicherungen sehen die Wirksamkeit oder Notwendigkeit dieser Therapien nicht als bewiesen an und lehnen somit jede Erstattung ab. Oft werden die Patienten sogar noch zusätzlich von den Versicherungen darüber informiert, dass sie den Ablehnungsbetrag dem Arzt auch nicht selbst zahlen müssen.
Dass diese Praxis bei einem Patienten zur Verwirrung führt, ist nachvollziehbar und resultiert nicht selten in einer Verstimmung.
Hierbei sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner!
Wir beraten Sie gerne über die Notwendigkeit der einzelnen Verträge und helfen bei der Umstellung oder Ergänzung Ihrer Abrechnung. Zusätzlich nehmen wir Ihnen die langwierigen Dialoge mit den Versicherungen ab und versuchen somit, dem Patienten eine möglichst hohe Rückerstattung zu erzielen. Nutzen Sie diese langjährige Expertise zum Wohle Ihrer Patientenbeziehungen – wir sind gerne für Sie da!
Bei Fragen zur privatärztlichen Abrechnung sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre privatärztlichen Leistungen vollständig und korrekt abrechnen. So sichern Sie die Erlösfähigkeit Ihrer Praxis und reduzieren Dialoge mit Kostenträgern und Patienten.