Natürlich sind Ärzte der Gesundheit ihrer Patienten verpflichtet. Die finanzielle Gesundheit Ihrer Praxis sollten Sie dabei aber nicht aus den Augen verlieren. Als Unternehmer sind Ärzte daher gut beraten, die Liquidität ihrer Arztpraxis jederzeit im Blick zu behalten.
„Management-by-Kontostand“ kann ein erstes Indiz für die Liquidität in der Arztpraxis sein. Langfristig empfiehlt sich zur Liquiditätssteuerung jedoch der regelmäßige Blick auf die BWA, die der Steuerberater 1x/Quartal zusendet. In der BWA wird die betriebswirtschaftliche Entwicklung erkennbar. Zum einen geben die Praxiszahlen einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben der Arztpraxis. Zum anderen gibt die BWA einen Überblick über die private Liquidität, indem sie das verfügbare Geld aus der Praxis und die Summe der privaten Ausgaben auflistet. Und drittens bildet die BWA die Entwicklung der eigenen Verschuldung ab, die sich aus der Buchung der Praxisdarlehen und der privaten Darlehen ergibt.
Sollte sich bei der Analyse der Kennzahlen ein Liquiditätsengpass abzeichnen, sollten sie schnell handeln.
Christoph Scheen, Steuerberater der S/H/G Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Partnerschaftsgesellschaft rät:
„Für die Überbrückung kurzfristiger finanzieller Engpässe lohnt sich ein Blick auf die Privateinnahmen Ihrer Praxis. Eine professionelle Privatliquidation ist der einfachste und schnellste Hebel, die Liquidität Ihrer Arztpraxis abzusichern und dafür zu sorgen, dass mehr Geld auf Ihrem Konto ist.“
Im hektischen Praxisbetrieb ist die privatärztliche Abrechnung manchmal kaum zu schaffen, insbesondere wenn sie inhouse durchgeführt wird. Viele Ärztinnen und Ärzte bündeln daher diese Aufgaben und kumulieren sie über einen längeren Zeitraum – „bis es sich lohnt“, oder bis ohnehin die KV-Abrechnung ansteht. Doch gerade das ist der Fehler. Manchmal geraten dabei sogar durchgeführte Leistungen in Vergessenheit. Idealerweise erfolgt die Rechnungsstellung daher innerhalb von 14 Tagen nach Behandlungsende und wird in kurzen Intervallen durchgeführt. Je schneller Sie abrechnen, umso schneller erhalten Sie auch Ihr Geld.
Eine klare Organisationsstruktur mit eindeutigen Zuständigkeiten erleichtert die schnelle Rechnungsstellung erheblich. Ein gut geschultes und leistungsstarkes Abrechnungsteam, das jederzeit auf dem neuesten Stand der privatärztlichen Abrechnung ist und z.B. neue Abrechnungsmodalitäten im Zuge der COVID-19 Pandemie kennt, kann die Abrechnungsprozesse effizient gestalten. Alternativ lässt sich der entsprechende Zeit- und Kostenaufwand auch auslagern und durch einen externen Dienstleister abbilden.
Mit der zeitlichen Verzögerung zwischen der Behandlung und der Rechnungsstellung steigt nicht nur Ihre Liquiditätslücke an. Die Erfahrung zeigt, dass damit auch die Widerspruchsquote Ihrer Patienten ansteigt. Und je umfangreicher und aufwendiger die Korrespondenz mit den Patienten ausfällt, umso mehr Kosten bedeutet das für die Arztpraxis. Oftmals haben Ihre Patienten auch völlig berechtigte Rückfragen zu Ihrer Rechnung. Je schneller diese Nachfragen bearbeitet und möglichst im Konsens gelöst werden können, umso weniger Zeit vergeht zu Lasten Ihrer Liquidität. Mit dem Honorarmanagement der dgpar GmbH können Sie diese aufwendige Korrespondenz auslagern und eine schnelle und kompetente Bearbeitung garantieren.
Neben der zeitnahen und korrekten und somit widerspruchsfreien Abrechnung Ihrer Leistungen haben wir bereits 2 Hebel genannt, die einen großen Einfluss auf die Geschwindigkeit Ihrer Zahlungseingänge haben. Wenn Sie den Liquiditätszufluss jedoch maximal optimieren möchten, empfehle ich Ihnen die Vorfinanzierung Ihrer Privatliquidation. Mit diesem Instrument, auch unechtes Factoring genannt, verfügen Sie unmittelbar nach Rechnungsstellung über die volle Liquidität Ihrer Privatabrechnung und müssen nicht auf die einzelnen Zahlungseingänge Ihrer Patienten warten. Kurzfristige Liquiditätsbedarfe können mit Hilfe der Vorfinanzierung (Link) einfach und schnell gesichert werden, denn Sie können die Bevorschussung jederzeit flexibel und unbürokratisch beantragen.
Ein weiterer Faktor, der unmittelbar Einfluss auf die Liquidität Ihrer Arztpraxis hat, ist die Rückzahlungsquote durch Ihre Patientenschaft. Schließlich sollte Ihre Rechnung nicht nur schnell, sondern auch vollständig bezahlt werden. Um das zu gewährleisten, ist neben der akkuraten Rechnungsstellung auch ein professionelles Forderungsmanagement von Nöten, das die Zahlungsziele permanent überwacht, tagesaktuell auf Fristüberschreitungen hinweist und zeitnah mit Mahnungen reagiert, sollten fristgemäße Rechnungseingänge ausbleiben. Das lässt sich je nach Größe der Praxis nicht nebenbei erledigen. Die dgpar GmbH erzielt für Ihre Kunden eine Forderungsquote von xy Prozent und liegt als spezialisierter Abrechnungsdienstleister in der Regel einige Prozentpunkte über der praxiseigenen Quote. Auch die komplexen Prozesse eines stringenten Forderungsmanagements werden von den Abrechnungsspezialisten professionell umgesetzt. Dabei werden die individuellen Patientenbelange mit dem notwendigen Fachwissen und Fingerspitzengefühl kommuniziert, um die Arzt-Patientenbeziehung nicht zu belasten.
Wollen Sie sich komplett vor Zahlungsausfall schützen, empfehle ich Ihnen das echte Factoring. Damit verlagern Sie das komplette Ausfallrisiko einer jeden Forderung auf die dgpar GmbH. Mehr Liquidität und Sicherheit für Ihre Arztpraxis als mit diesem Ausfallschutz geht nicht!
„Wenn Sie die Schlagkraft Ihrer Privatliquidation erhöhen möchten und für Ihre Patienten jederzeit einen empathischen und kompetenten Ansprechpartner suchen, der sie administrativ entlastet und für Ihre Patienten jederzeit für alle Fragen zu Ihrer privatärztlichen Abrechnung zur Verfügung steht, sind wir gerne für Sie da. Neben dem reinen Honorarmanagement bieten wir auch Finanzierungsinstrumente zur Liquiditätssteigerung für Ihre Arztpraxis an – nach Wunsch mit hundertprozentigem Ausfallschutz.“
Markus Wolf, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Privatärztliche Abrechnung dgpar GmbH
Christoph Scheen ist Steuerberater bei der S/H/G Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Partnerschaftsgesellschaft. Nach Abitur und kaufmännischer Ausbildung studierte Christoph Scheen Betriebswirtschaftslehre an der Universität Köln mit den Schwerpunkten Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht. Nach dem Abschluss wurde er Geschäftsführer eines Kölner Immobilienverwaltungsunternehmens. Seit 1999 ist er als Steuerberater in eigener Kanzlei tätig, die sich neben der Immobilienbranche schwerpunktmäßig mit der wirtschaftlichen und steuerlichen Beratung von Heilberufen beschäftigt. Seit 2008 fungiert er als Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen (IHK Köln). Neben Steuerberater- und Gutachtertätigkeit ist er Referent und Autor auf dem Gebiet wirtschaftlicher und steuerrechtlicher Themen der Heilberufe.
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