Studie deckt Fehler in der Privatliquidation auf
fehlendes Wissen um die richtige GOÄ-Kodierung in vielen Arztpraxen

Neue dgpar-Studie zeigt: viele Rechnungen in Arztpraxen sind unvollständig bzw. fehlerhaft

Die privatärztliche Abrechnung verlangt viel Wissen und Know-How. Dieses Wissen ständig up to date zu halten, erfordert im laufenden Praxisbetrieb ein hohes Maß an Ressourcen. Diese sind oftmals aber nicht in ausreichendem Maße vorhanden – die Betreuung der Patienten hat schließlich Vorrang. Die logische Folge: viele Ärztinnen und Ärzte verlieren ein Menge Geld, weil Rechnungen fehlerhaft oder unvollständig sind.

Studie: Fehlerhafte privatärztliche Abrechnungen verursachen Erlöseinbußen bei niedergelassenen Ärzten

dgpar-Studie: Ursachen für fehlerhafte privatärztliche Abrechnung

Kontinuierliche Analysen der dgpar GmbH zeigen, dass zwischen 10% und bis zu 15% des jeweiligen Rechnungsbetrages verloren gehen, da die Dokumentation der diagnostischen und der medizinischen Leistungen, die die Rechnungstellung begründet, unvollständig bzw. fehlerhaft ist.

  • Bei 43% dieser aufgefallenen Rechnungen ist das schlichte Fehlen von nachweislich erbrachten Leistungen Grund für den Honorarverlust.
  • Hiervon sind 60% auf das fehlende Wissen um die richtige GOÄ-Kodierung der Dokumentierenden zurückzuführen. Die verbleibenden 40% entstehen durch eine unvollständige bzw. lückenhafte Dokumentation bzw. durch Kommunikationsdefizite zwischen Therapeut:innen und Dokumentator:innen.
  • 57% der aufgefallenen Rechnungen weisen Monierungen von Kostenträgern auf.
  • Vertraglich festgelegte und den einzelnen Versicherten betreffende Tarifausschlüsse bilden hierbei berechtigte Gründe zur (Teil)-Ablehnung. Reine Fehler in der GOÄ-Kodierung repräsentieren ebenfalls, wenngleich die geringste Beanstandungsquote. Beide zusammen ergeben zusammen 20% der monierten Summen. Dies sind unzweifelhaft berechtigte Kürzungen.
  • Die Verneinung medizinischer Therapien oder gar medizinischer Notwendigkeiten begründen ebenfalls die versicherungsseitige Senkung der Rechnungssumme. Diese 80% werden in der fehlenden Durchsetzung gegenüber den Kostenträgern aufgegeben. Sie sind jedoch diskutabel und müssen zur Wahrung der Rechnungshöhe argumentiert, begründet und bisweilen verhandelt werden.

Jetzt beraten lassen: Wir beantworten Ihre Fragen zur GOÄ

Bei Fragen zur privatärztlichen Abrechnung sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre privatärztlichen Leistungen vollständig und korrekt abrechnen. So sichern Sie die Erlösfähigkeit Ihrer Praxis und reduzieren Dialoge mit Kostenträgern und Patienten.

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So kommt es zu fehlerhaften oder unvollständigen Abrechnungen

Die Ursachen für fehlerhafte Privatabrechnungen liegen oftmals in den Gegebenheiten oder Abläufen einer Praxis begründet. Markus Wolf, Geschäftsführer der dgpar Deutsche Gesellschaft für privatärztliche Abrechnung GmbH, kennt aus seiner langjährigen Erfahrung und Gesprächen mit Praxisinhabern die Hintergründe sehr genau und nennt drei Gründe:

Fehlendes Wissen und Know-How

„Ärzte sind teilweise insgesamt nicht gut genug in der Kodierung Ihrer diagnostischen und medizinischen Leistungen ausgebildet und investieren oft nicht genug Zeit in die Privatabrechnung und nicht genug Zeit und Geld in die entsprechende Aus- und Fortbildung. Das ist kein Wunder, denn Ärzte haben ja auch sehr viel Arbeit und wenig Zeit. Das heißt, es fehlt oft schlicht an Wissen und Know How.“

Die Abrechnungsabläufe in einer Praxis

„Wenn man als Praxisinhaber die Abrechnung an eine MFA auslagert, kann in dieser Schnittstelle durch Kommunikatiosdefizite Geld verloren gehen. Hier geht es also um Vollständigkeit und deren sorgfältige Kontrolle, die oft nicht stattfindet oder oft nicht funktioniert. Das ist eine Sache des Fleißes und damit zusätzlicher Zeit.“

Bewusster Honorarverzicht

„Der 3. Punkt ist eigentlich der schwierigste: Ärztinnen und Ärzte neigen dazu, aus psychologischen Gründen auf berechtigtes Honorar zu verzichten, also obwohl die Leistung erbracht und korrekt codiert wurde. Der Verzicht greift oft dann, wenn der Patient nach der Behandlung wieder in der Praxis auftaucht und erklärt: „Meine Kasse hat das und das gesagt, sie will nicht zahlen!“ Da zählt dann das Arzt Patienten-Verhältnis auf einmal nichts mehr. Das einzige, was zählt ist nur mehr das Geld. Die pekuniäre Seite des Arzt-Patienten-Verhältnisses dominiert und meistens knickt der Arzt ein. Oder er muss seine Mittagspause investieren, um mit den Versicherungen zu verhandeln.“

Viel einfacher geht es mit dem Honorarmanagement der dgpar GmbH

Übernimmt die dgpar GmbH die Abrechnung von privatärztlichen und Selbstzahlerleistungen, entstehen fehlerfreie Rechnungen, die Beanstandungen der Kostenträger vermeiden. Denn es werden evtl. übermittelte Fehler in der GOÄ-Codierung bereits vor Rechnungsstellung erkannt und behoben.

Zudem wird in vielen Fällen im Dialog die Vervollständigung aller nachweislich erbrachten ärztlichen Leistungen durchgeführt. Stets GOÄ-konform, medizinisch begründet und materiell vertretbar.

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Stets up-to-date durch Fortbildungen in der dgpar-Akademie

Darüber hinaus können Mediziner und Praxispersonal gleichermaßen von der „dgpar Akademie“ profitieren. Denn mit dem dortigen Seminarangebot werden sie praxisgerecht in die GOÄ-Kodierung ihres spezifischen Fachbereiches eingeführt, bzw. vertieft fortgebildet.

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