Wussten Sie schon? Bei der UV-GOÄ für Ärzte und Unfallversicherungsträger gilt seit 1.7.2023 eine lineare Anhebung der kompletten Gebührenordnung um 5%. Über insgesamt 5 Jahre bis 2027 soll das Leistungs- und Gebührenverzeichnis der UV-GOÄ schrittweise weiter angehoben werden.

Konkret wurden folgende Änderungen beschlossen:

  1. Erhöhung der physiotherapeutischen A-Positionen: Seit dem 01.04.2023 sind die Gebühren für die physiotherapeutischen A-Positionen in der UV-GOÄ um 3,47% gestiegen.
  2. Allgemeine Gebührenerhöhung: Ab dem 01.07.2023 wurden, in Zusammenarbeit mit der KBV, die Gebühren in der UV-GOÄ um 5% erhöht. Wichtig: Die Nrn. 4780, 4782, 4783 und 4785 (PCR-Test) sind von dieser Erhöhung ausgenommen.
  3. Steigerung der Allgemeinen Kosten: Ebenfalls zum 01.07.2023 wurde, in Absprache mit der DKG, eine Erhöhung der Allgemeinen Kosten um 5% beschlossen.
  4. Erweiterung der Leistungslegende: Die Leistungslegende der Nummer 35 UV-GOÄ wurde nun offiziell auf den Arztwechsel ausgedehnt.

Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um diese Neuerungen in Ihrer Abrechnungspraxis zu berücksichtigen und sich ggf. weiter darüber zu informieren. Bei Fragen stehen Ihnen die Abrechnungsexperten gerne zur Verfügung.

 

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