Die Digitalisierung macht auch vor dem Gesundheitswesen nicht halt: Ab dem 1. Januar 2025 müssen Arztpraxen, Kliniken oder Labore in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Doch was genau ist eine E-Rechnung für Ärzte, und was bedeutet das für Arztpraxen und medizinische Einrichtungen?
Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt, versendet und empfangen wird. Im Gegensatz zu einer einfachen PDF- oder Papierrechnung enthält eine E-Rechnung strukturierte Daten, die eine automatisierte Verarbeitung in Buchhaltungs- und Praxisverwaltungssystemen ermöglichen.
In Deutschland sind die gängigen Formate für E-Rechnungen ZUGFeRD 2.0 und X-Rechnung. Diese sorgen für eine reibungslose Integration und digitale Weiterverarbeitung.
Bereits ab dem 1. Januar 2025 sind alle Arztpraxen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Es gibt keine Übergangsfrist, weshalb Praxisinhaber sicherstellen sollten, dass ihre Systeme rechtzeitig angepasst werden.
Der Versand von E-Rechnungen für Ärzte wird schrittweise eingeführt:
Da ärztliche Leistungen in der Regel umsatzsteuerfrei sind (gemäß § 4 Nr. 14a UStG), unterliegen sie nicht der E-Rechnungspflicht. Dennoch sollten Ärzte prüfen, ob sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen anbieten, die eine E-Rechnung erforderlich machen.
1. Die E-Rechnung – Was Sie wissen müssen: Bestandteile, Anforderungen und gesetzliche Vorgaben.
2. Besonderheiten im Gesundheitswesen: Verpflichtungen und Vorteile für Arztpraxen, Kliniken und Labore.
3. Praxisnahe Umsetzung: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Implementierung und Fehlervermeidung.
4. E-Rechnung und Privatliquidation: Warum sich die digitale Abrechnung lohnt.
5. Fazit und Ausblick: Zukunft der digitalen Rechnungsstellung im Gesundheitswesen.
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