Privatärztliche Abrechnung für Labore: Honorarmanagement nach dem Laborsplitting-Prinzip

Die dgpar GmbH wurde 2004 als Abrechnungsstelle speziell für Labore gegründet. Diese historische Akzentuierung stellt die Kenntnisse und die Erfahrung der dgpar GmbH bei der Privatliquidation von Laboren und ihren Einsendern in besonderer Weise heraus.

Dem Laborsplitting kommt dabei eine zentrale Rolle zu: Es ermöglicht die patientenfreundliche Abrechnung der erbrachten diagnostischen Laborleistungen und der medizinischen Leistungen des einsendenden Arztes in einer gemeinsamen Rechnung. Profitieren auch Sie von der privatärztliche Abrechnung für Labore von der dgpar!

Alle dgpar Leistungen bei der privatärztliche Abrechnung für Labore in der Übersicht

· Abrechnung sämtlicher diagnostischer Leistungen eines Labors
· IGEL-Abrechnung
· Honorarmanagement
· Eine einzige Patientenrechnung mit Laborleistungen und ärztlichen Leistungen
· Laborsplitting
· Auszahlung diagnostischer Anteile an Labore
· Auszahlung medizinischer Anteile an Einsender
· Datentransfer in die Finanzbuchhaltung bzw. zu Ihrem Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer
· Transparente Vertragsgestaltung ohne verwässernde AGB

Auf der Suche nach einer Abrechnungsstelle für ihr Labor? Kontaktieren sie uns!
+49 611 409 074-0

Leistungstabelle der privatärztlichen Abrechnung für Labore

 

Eine Privatrechnung für alle Leistungen: die Vorteile des Laborsplittings bei der privatärztlichen Abrechnung

Begleicht der Patient nach Eingang der von uns verfassten Rechnung seine privatärztlichen Leistungen, werden die Anteile des Labors und des Einsenders getrennt berechnet und separat ausgezahlt.

Ein besonderes Augenmerk liegt bei einer solchen privatärztlichen Abrechnung von Laborleistungen auf der Vertragsgestaltung zwischen dem Labor, den einsendenden Ärzten und der dgpar. Dem tragen wir, wie allen anderen abrechnungsrelevanten Aspekten, im Laborsplitting Rechnung.

Transparenz ist uns hierbei besonders wichtig. Das heißt für Sie: Ein Compliance-konformes Vertragswerk, das auch den ZAG Anforderungen entspricht, statt verwässernder AGB, wie sie häufiger anzutreffen sind. Somit besteht im Zusammenspiel einsendender Arzt <-> Labor die gewünschte Rechtssicherheit für alle Parteien.

Auf Wunsch erstellen wir einen automatisierten Datenaustausch der Einzelbuchungen direkt in Ihre Hauptbuchhaltung bzw. an Ihre Steuerberater und/ oder Wirtschaftsprüfer.

Besonders wichtig ist uns hierbei, den verschiedenen Beziehungen – Labor/einsendender Arzt auf der einen Seite und Patient/einsendender Arzt auf der anderen Seite – gerecht zu werden.

Unsere Prämisse: Die Gewährleistung eines umfassenden Abrechnungskomforts, der allen Beteiligten zugute kommt.

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