Sieben Vorteile der Privatliquidation – wenn Sie die dgpar GmbH mandatieren

Ein innovatives, genau auf Sie zugeschnittenes Abrechnungs- und Finanzierungsmanagement – das bietet Ihnen die dgpar GmbH. Diese 7 Vorteile der Privatliquidation sind Ihnen dabei garantiert:

Vorteil 1 der Privatliquidation: immer im Fokus – die Medizin

Die Medizin fordert ständig neues Wissen. Während Sie sich auf Ihre Kernkompetenz, die medizinische Leistung, fokussieren, gibt Ihnen die dgpar GmbH die Gewissheit, dass Ihre Privatabrechnung läuft. Vollumfänglich und korrekt. Einfach und digital.

Vorteil 2 der Privatliquidation: weniger Administration

Auch die privatärztliche Abrechnung erfordert von Ihnen, ständig „up to date“ zu bleiben. Zudem sind die Abrechnungsprozesse in ihre internen Abläufe zu integrieren. Ein Aufwand, der administrativ wie kommunikativ viel Zeit und oft auch Nerven kostet. Schließlich bezahlt nicht jeder Patient gleich am nächsten Tage seine Rechnung. So sind langwierige und leidige Mahnprozesse aufgrund nicht zahlender Patienten leider keine Seltenheit. Und die dazu notwendige Kontenpflege nimmt Ihre private Zeit noch weiter in Anspruch.

Übergeben Sie die privatärztiche Abrechnung an die dgpar, haben Sie auch viel weniger Aufwand bei der Personalplanung: keine Ausfälle wegen Krankheit, Urlaub oder Elternzeit und die Abrechnung erfolgt nach Auftragsvolumen und nicht nach FTEs. Regelmäßige Fortbildungen sind selbstverständlich abgedeckt und das Forderungsmanagement inklusive Mahnwesen und Inkasso wird von erfahrenen Profis für Sie abgewickelt.

Vorteil 3 der Privatliquidation: akkurate Rechnungsstellung

Bei der Rechnungserstellung agieren unsere Spezialisten immer schnell und fachlich sicher. Mit ihrem ständig aktualisierten Wissen verstehen sie sich darauf, abrechnungsrelevante Sachverhalte mit den erforderlichen medizinischen und rechtlichen Kenntnissen zu bündeln. Genauso vertraut sind ihnen die Prozesse und Zielsetzungen der Kostenträger. Beste Voraussetzungen also für einen reibungslosen Ablauf. Sollte es doch einmal zu Beanstandungen kommen, werden diese im direkten Kontakt schnell und kompetent geklärt..

Vorteil 4 der Privatliquidation: Sicherheit durch sofortige Liquidität und Ausfallschutz

Der Betrieb einer Praxis bzw. einer Klinik erfordert kontinuierlich einen hohen Kapitalbedarf. Mit der Übergabe der Privatliquidation an die dgpar GmbH schaffen Sie sich einen unkomplizierten Weg, von sofortiger und stetiger Liquidität zu profitieren.

Durch die Finanzierung Ihrer Forderungen verfügen Sie unabhängig davon, wie zügig Ihre Patienten zahlen, sofort über den vollen Betrag der von Ihnen erbrachten Leistungen und mit dem 100% Ausfallschutz der dgpar GmbH eliminieren Sie zusätzlich jegliches Ausfallrisiko Ihrer Forderungen. So gewinnen Sie absolute Honorar- und Planungssicherheit.

Vorteil 5 der Privatliquidation: Steigerung Ihrer Wirtschaftlichkeit

Angesichts des massiven Kostendrucks im Gesundheitswesen spielt die betriebswirtschaftliche Ausrichtung der Leistungserbringer eine immer größere Rolle.

Das gezielte Outsourcing der Privatliquidation an die dgpar GmbH deckt exakt diesen Bedarf – kostengünstig und effizient. Dass wir dabei den konstruktiven Dialog mit Kostenträgern und Ihren Patienten perfekt beherrschen und das Arzt-Patienten-Verhältnis stützen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Vorteil 6 der Privatliquidation: zuverlässiger Datentransfer zu Ihrer Finanzabteilung, Ihrem Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer

Wir übermitteln alle buchhaltungsrelevanten Zahlen an Ihre Finanzabteilung, Ihren Steuerberater bzw. Ihren Wirtschaftsprüfer. Und dies digitalisiert. Über automatisierte Schnittstellen können zudem Einzelbuchungen bei Bedarf direkt in die Buchhaltungssysteme eingespielt werden. So entlasten wir gleichermaßen auch Ihre Finanzbuchhaltung.

Vorteil 7 der Privatliquidation: langfristige Stabilität durch Zugehörigkeit zu einer starken Finanzgruppe

Wir sind Teil der A.B.S. Global Factoring AG, einer europaweit agierenden Unternehmensgruppe im Bereich der Finanzdienstleistungen. Die leistungsfähigen und strukturierten Prozesse des Marktführers bei den konzern- und bankenunabhängigen Full Service Factoring-Unternehmen erlauben uns, noch effizienter für Sie zu agieren. Diese Zugehörigkeit ist ein Grund mehr, warum wir unsere Leistungen für Sie zu sehr attraktiven Preisen anbieten können!

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Die Vorteile einer Privatliquidation durch die dgpar sprechen für sich – aber welche Kosten kommen auf mich zu?

Wenn Sie diese Frage umtreibt, können Sie sich hier schnell und einfach eine Kostenübersicht verschaffen und beurteilen, ob sich eine Beauftragung der dgpar für Ihre gesamte Privatliquidation für Sie lohnt.

Geben Sie hier Ihre Kennzahlen ein und vergleichen Sie die Kosten Ihrer privatärztlichen Abrechnung nach GOÄ mit den Kosten der Privatliquidation durch die dgpar:

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Entscheidender Faktor bei der Privatliquidation: der Digitalisierungsgrad der angebotenen Services

Privatliquidation ist nicht gleich Privatliquidation – auch wenn es auf den ersten Blick so scheint. Spätestens dann, wenn Sie Ihre privatärztliche Abrechnung in die Hände einer Verrechnungsstelle gegeben haben, erleben Sie den Unterschied. Was diesen ausmacht? Der Digitalisierungsgrad der angebotenen Services. Einfach, schnell und unkompliziert – das sind hier die Attribute, auf die es ankommt.

Das Ärzteportal der dgpar GmbH liefert diesen Mehrwert und ist die digitale Informationsplattform für die Kunden der dgpar GmbH. Dort werden sämtliche Rechnungs- und Abrechnungsbelange dargestellt. Diese können frei selektiert, geordnet, heruntergeladen, gedruckt und weiterverarbeitet werden. Darüber hinaus bietet das Ärzteportal speziell auf Praxisbelange konzipierte Zusatzservices.

Welche digitalen Services das Ärzteportal der dgpar genau für Sie bereithält, haben wir detailliert auf diesen Seiten für sie zusammengestellt:

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Was ist Privatliquidation überhaupt?

Als Privatliquidation bezeichnet man die Abrechnung von privatärztlich erbrachten Leistungen durch Unternehmen des Gesundheitswesens, also Ärztinnen und Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Kliniken und Chefärzte, Labore, Physiotherapeuten, Reha-Praxen oder andere. Es können sowohl Leistungen  für privatversicherte Patienten als auch für Wahlleistungen (auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten erbrachte Leistungen) privat liquidiert und gegenüber den Patienten geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Abrechnung ist ein entsprechender Behandlungsvertrag, denn damit eine Privatliquidation rechtskonform erfolgen kann, muss der Patient vor der Behandlung darüber aufgeklärt werden, dass die Kosten für diese Behandlung privat zu tragen sind. Das gilt insbesondere für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Welcher Abrechnungsbetrag für die erbrachten Leistungen angesetzt werden kann, ist in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bei Zahnärzten der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und bei Psychotherapeuten die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) geregelt. Die Privatliquidation kann zudem durch individuelle Honorarvereinbarungen erweitert werden.

Gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können Sie als Arzt sowohl Gebühren als auch Entschädigungen sowie den Auslagenersatz privat abrechnen. Je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand einer Behandlung können die zulässigen Gebühren mit einem Steigerungssatz zwischen 1 und 3,5 multipliziert werden (§ 5 Abs. 1 GOÄ), der jedoch den Wert von 2,3 nur dann überschreiten darf, wenn eine besonders schwierige und zeitaufwendige Behandlung dies rechtfertigt (§ 5 Abs. 2 GOÄ).

Korrekte Privatliquidation: Nutzen Sie unser Angebot zur Revision Ihrer GOÄ-Kodierung

Um über alle Fragen zur korrekten Privatliquidation immer up -to – date zu sein, gibt es zahlreiche Fortbildungen. Gerne bieten wir Ihnen aber auch an, Ihre GOÄ-Kodierung zu überprüfen – kostenlos und unverbindlich.

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