Wussten Sie schon?
Endlich gibt es eine Einigung, die die Abrechnung der IMRT-Bestrahlung vereinfacht!
Der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. hat nun im Beisein der Bundesärztekammer erklärt, dass die Abrechnung der Analog-Ziffer 5855 GOÄ einmal je Bestrahlungssitzung mit einem einheitlichen Steigerungsfaktor von 1,3 (bis zur 30. Bestrahlung) sachgerecht sei und von seinen Verbänden nicht mehr beanstandet würde. Ab der 31. Bestrahlung ändere sich der Faktor auf 1,35.
Diese Einigung wurde sicherlich durch das Urteil des OLG Celle mit Beschluss vom 15.07.2019 (Az. 8 U 83/19) erzielt, welches die Abrechnung einer IMRT-Bestrahlung durch Ansetzen einer Analogie nach §6 Abs. 2 GOÄ für korrekt erachtete.
Die konkrete Rechtsprechung finden Sie hier.
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