Abrechnungsempfehlungen zur Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 09./10.12.2021 (Wahlperiode 2019/2023) die nachfolgenden, vom Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer am 30.11.2021 befürworteten Abrechnungsempfehlungen beschlossen:
Erstbefüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte mit medizinischen Informationen, inklusive Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten analog Nr. 75 GOÄ
Weitere Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte mit medizinischen Informationen, inklusive Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten analog Nr. 70 GOÄ
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