Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil die bisherige Rechtslage zur Patientenaufklärung bestätigt. Es gibt keine gesetzliche Mindestfrist von 24 Stunden zwischen Aufklärung und Eingriff. Stattdessen muss die Aufklärung rechtzeitig erfolgen, damit der Patient seine Entscheidungsfreiheit wahren kann. Wir fassen für Sie die entscheidenden Punkte des Urteils zusammen und klären darüber auf, wie die Aufklärungspflicht im medizinischen Kontext zu verstehen ist.
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