Die Bundesärztekammer (BÄK) hat ihre Abrechnungsempfehlung für die aufwendigen Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Ziffer a245 GOÄ) nochmals bis zum 30.09.2021 verlängert.
Allerdings darf diese wie gehabt nur mit dem 1,0-fachen Faktor abgerechnet werden (6,41 EUR).
Weiterhin gilt hier der unmittelbare Arzt-Patient-Kontakt als Grundlage der Abrechnung.
Die dgpar Leistungspakete sind modular aufgebaut, um Ihnen genau den individuellen Abrechnungskomfort zu bieten, der zu Ihren Anforderungen passt.
Das Leistungspaket 1 -Honorarmanagement- ist Bestandteil aller drei Leistungspakete und kann durch zusätzliche Leistungen erweitert werden.
Hier geht’s zu weiteren Leistungen unseres Portfolios:
Leistungspaket 2: Honorarmanagement mit Vorfinanzierung (unechtes Factoring)
Leistungspaket 3: Honorarmanagement mit Vorfinanzierung und Ausfallschutz (echtes Factoring)
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