Neuerungen in der UV-GOÄ zum 01.01.2025 inklusive Krankenhauskosten-Nebentarif

Zum Jahresbeginn 2025 gibt es in der Gebührenordnung zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) wichtige Änderungen, die Ärzten zusätzliche Vergütungsmöglichkeiten eröffnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die gesetzliche Unfallversicherung haben sich auf eine Erweiterung der abrechenbaren Leistungen geeinigt.

Änderungen bei bestehenden Ziffern der UV-GOÄ

Die Gebührennummer 143 der UV-GOÄ war bisher ausschließlich für das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgesehen. Ab Januar 2025 kann diese Gebührennummer nun auch für andere Bescheinigungen und Verordnungen, wie beispielsweise für häusliche Krankenpflege oder Verordnungen zu Krankentransporten verwendet werden.

Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz: UV-GOÄ Gebührennummer 50e

Bei der Ziffer 50e der UV-GOÄ wird der Zusatz „ab 12 Uhr“ in der Leistungslegende gestrichen. Sie kann nun unabhängig von der Uhrzeit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen abgerechnet werden.

Bescheinigungen und Verordnungen: UV-GOÄ Gebührennummer 143

Die Ziffer 143 der UV-GOÄ war bisher ausschließlich für das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgesehen. Ab Januar 2025 kann diese Gebührennummer nun auch für andere Bescheinigungen und Verordnungen, wie beispielsweise für häusliche Krankenpflege oder Verordnungen zu Krankentransporten verwendet werden.

  • Vergütung: 3,53 Euro pro ausgestellter Bescheinigung oder Verordnung.
  • Höchstgrenze: Maximal dreimal pro Behandlungstag und Patient abrechenbar.

 

Der dgpar-Pro-Tipp:

Stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnungsprozesse auf die neuen Regelungen der UV-GOÄ angepasst sind, um die erweiterten Möglichkeiten optimal zu nutzen.

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Neue Ziffern in der UV-GOÄ

Erstellung eines Messblatts: UV-GOÄ Gebührennummer 134

Die Erstellung eines Messblatts auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers außerhalb einer Begutachtung mit Hilfe der Vordrucke F 4220, F 4222, F 4224 und F 6222 kann nun abgerechnet werden.

  • Vergütung: Allgemeine Heilbehandlung: 20,00 Euro; Besondere Heilbehandlung: 20,00 Euro
  • Die Ziffer 190 UV-GOÄ kann nicht neben Ziffer 134 abgerechnet werden.

Einstellen in die elektronischen Patientenakte: UV-GOÄ Gebührennummer 180

Die elektronische Patientenakte wird weiter ausgebaut, um die Dokumentation und den Austausch medizinischer Informationen zu erleichtern. Ärztinnen und Ärzte können künftig die neue Gebührennummer 180 verwenden, um das Hochladen von Dokumenten wie Arztbriefen oder Unfallberichten in die ePA abzurechnen.

  • Vergütung: 5,00 Euro je Dokument
  • Frequenz: Einmal pro Quartal in der Allgemeinen oder Besonderen Heilbehandlung

Vakuumversiegelungstherapie: UV-GOÄ Gebührennummern 2018, 2019, 2020

Eine weitere Neuerung betrifft die Abrechnung der Vakuumversiegelungstherapie, einer spezialisierten Methode zur Förderung der Wundheilung. Diese Therapieoption ist besonders relevant, wenn unter Standardbedingungen keine ausreichende Heilung erzielt werden kann, etwa bei komplexen Wunden oder zusätzlichen Risikofaktoren.-

  • Nummer 2018: Pauschale für die gesamte Behandlung,

Vergütung: 97,86 Euro (Besondere Heilbehandlung)

  • Nummer 2019: Erstanlage Vakuumversiegelung

Vergütung: 42,15 Euro

  • Nummer 2020: Wechsel der Vakuumversiegelung

Vergütung: 28,85 Euro

 

Die UV-GOÄ Stand 01.01.2025 im Detail

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